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NSE Antrag zurückgewiesen


19.12.2001
Ad hoc

In der heutigen Verhandlung vor der Dritten Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main wurden insgesamt sechs Verfahren von am Neuen Markt notierten Unternehmen, unter anderem die NSE Software AG (WKN 679000), zusammen verhandelt.

Alle Unternehmen hatten einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Börse AG wegen Änderung des Regelwerkes (Delisting sogenannter Penny Stocks) gestellt.

Sämtliche Anträge wurden entgegen der bisher ergangenen Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt am Main überraschend zurück gewiesen.

NSE prüft die Möglichkeiten Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzulegen.


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